Ab 09.06.2021 gilt die Öffnungsstufe 3 und damit eine Begrenzung von 10qm pro Person. Wenn nur jede zweite Schießbahn belegt wird, sollte dies auf jeden Fall eingehalten werden können.
Des Weiteren sind die Hygieneanforderungen wie Maskenpflicht (außer beim Schießen), Vorhalten von Desinfektionsmittel und Datenerfassung der anwesenden Personen einzuhalten.
Wir bitten dringend, die Verhaltens- und Abstandsregeln einzuhalten und wünschen euch eine geregelte Wiederaufnahme des Traningsbetriebes.