Vom Amt für Bildung und Sport der Stadt Schwäbisch Gmünd hat uns eine aktuelle Information erreicht, die wir nachstehend auszugsweise wiedergeben:
Der Sportbetrieb im Land BadenWürttemberg bleibt mit Ausnahme des Profibetriebs und den Kreis der Kaderathleten des Bundes weiterhin ausgesetzt.
Die Gültigkeit der „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2″ wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg nun vorerst bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert.
Wir bitten Sie daher folgende Regelungen zu berücksichtigen:
- Die Terminierung von Haupt- oder Mitgliederversammlungen von Sportvereinen frühestens für den Herbst 2020 zu planen.
- Ein organisierter Sportbetrieb ist momentan nur für Athletinnen und Athleten des Bundeskaders möglich.
- Die Sportstätten der Stadt Schwäbisch Gmünd bleiben bis mindestens 3. Mai 2020 geschlossen .
- Wettkampf- und Großveranstaltungen bleiben bis auf weiteres untersagt .
Ab dem 4. Mai 2020 werden in Abhängigkeit von der Ausbreitung des Corona-Virus und des Infektionsgeschehens ggf. neue Regelungen erlassen. Wir werden Sie dann umgehend informieren.
Bitte beachten Sie weiterhin die wichtigen Regelungen des vorbeugenden Infektionsschutzes und werben Sie in Ihrem Umfeld für deren Einhaltung . Dies ist ein aktiver Beitrag , um möglichst schnell wieder einen geregelten Sportbetrieb aufnehmen zu können .