Am 23.03.2010 hat sich das VG Stuttgart unter Richter Günther Munz in einer mündlichen Verhandlung mit der Klage der Familie Weigand gegen das Landratsamt in Sachen Genehmigungen zur Schießanlage Hölltal befasst. Ein Urteil wird in den nächsten Wochen zugestellt.
Die Remszeitung hatte zur Verhandlung einen Berichterstatter entsandt. Der entsprechende Artikel ist in der RZ vom 24.03.2010 erschienen und steht als PDF-Datei unter nachstehendem Link zur Verfügung: