Gemäß der Coronaverordnung BW vom 15.08.2021 ist der Zugang und die Nutzung unserer Schießanlage, ab dem 16.08.2021 nur noch mit 3 G zulässig.
3 G bedeuetet:
Genesen,
Geimpft oder
Getestet
Dieser Anweisung haben wir Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung drohen finanzielle und funktionale Konsequenzen. Diskussionen dahingehend bitte nicht mit unserem Aufsichtspersonal oder Funktionären.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.